Rechtsprechung
LG Konstanz, 11.01.2023 - B 61 S 9/22 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
- mietrechtsiegen.de
Mietvertragsklausel - sonstige Betriebskosten als monatlicher Festbetrag
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Sonstige Betriebskosten "als monatlicher Festbetrag": Klausel intransparent!
Kurzfassungen/Presse (2)
- promietrecht.de (Kurzinformation)
Festbetrag für Betriebskosten neben Vorschuss, Vorauszahlung
- kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)
Unwirksamkeit einer AGB-Regelung zur Zahlung eines "Festbetrags" für Nebenkosten - Verstoß gegen Transparenzgebot bei gleichzeitiger Pflicht zur Vorauszahlung von Betriebskosten
Besprechungen u.ä.
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)
Sonstige Betriebskosten "als monatlicher Festbetrag": Klausel intransparent! (IMR 2023, 396)
Verfahrensgang
- AG Donaueschingen, 20.12.2021 - 2 C 105/18
- LG Konstanz, 11.01.2023 - B 61 S 9/22
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (3)
- BGH, 20.07.2016 - VIII ZR 263/14
Beendeter Wohnraummietvertrag: Fälligkeit des Mieteranspruchs auf Rückgabe der …
Auszug aus LG Konstanz, 11.01.2023 - B 61 S 9/22
Es kann dabei dahingestellt bleiben, ob dem Kläger ein Anspruch auf Zahlung restlicher Betriebskosten für das Jahr 2014 zustand, da der Anspruch jedenfalls verjährt ist und es dem Kläger als Vermieter gemäß § 216 Abs. 3 BGB verwehrt ist sich wegen bereits verjährter Betriebskostennachforderungen aus der Mietsicherheit zu befriedigen (vgl. BGH, Urteil vom 20.07.2016, Az.: VIII ZR 263/14). - BGH, 22.09.2020 - XI ZR 219/19
Verbraucher-Widerrufsrecht gilt nicht bei Bürgschaft
Auszug aus LG Konstanz, 11.01.2023 - B 61 S 9/22
Eine entgeltliche Leistung des Verbrauchers unterfällt der Vorschrift nicht (BGH, Az.: XI ZR 219/19). - OLG Düsseldorf, 22.04.2005 - 24 W 16/05
Zur Verjährung des Anspruches des Mieters auf Abrechnung der Kaution
Auszug aus LG Konstanz, 11.01.2023 - B 61 S 9/22
Die angemessene Überlegungs- und Abrechnungsfrist ist abgelaufen, wenn der Vermieter in der Lage ist, noch offene Ansprüche, zu deren Sicherung die Kaution dient, in zumutbarer Weise abzurechnen (vgl. OLG Düsseldorf, Beschluss vom 22.04.2005, Az.: 24 W 16/05).